Freitag, 21. August 2015

Erste Hilfe bei Reisemängeln

Was Pauschalurlauber beachten sollten

Entschädigungen werden bei Flugreisen in der Regel erst
bei Verspätungen ab drei Stunden fällig.
Foto: djd/Travelzoo/chalabala - Fotolia
(djd). Pauschalreisen sind sehr beliebt, denn hier ist alles bestens organisiert. "Doch manchmal sind auch etablierte Reiseveranstalter nicht vor Problemen gefeit", so Christina Bathmann, Reise-Expertin von Travelzoo. "Schließlich arbeiten sie zum Teil mit hunderten verschiedenen Leistungsträgern zusammen. Da kann es vorkommen, dass sich ein Urlaubshotel verkalkuliert und Reisende in einer anderen Unterkunft untergebracht werden müssen." Dann muss die Reiseleitung vor Ort innerhalb einer angemessenen Frist einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

Mögliche Reaktionen der Reiseleitung

Je nach Vorfall hat die Reiseleitung drei Möglichkeiten, aktiv zu werden. Die erste Option lautet "Good Will": Bei kleineren Ärgernissen signalisiert die Reiseleitung den guten Willen des Veranstalters. So können etwa bei Flugverspätungen bis zu drei Stunden Snacks verteilt werden. Je nach Distanz sind solche Verspätungen rechtlich gesehen jedoch zumutbar. "Die zweite Variante 'Abhilfe' wird gewählt, wenn eine Abweichung zur gebuchten Leistung vorliegt und das Problem einfach zu lösen ist. Zum Beispiel wenn ein Zimmer mit Meerblick gebucht, aber nicht richtig zugewiesen wurde", erklärt Bathmann. Wenn möglich, werde ein neues Zimmer organisiert. Als dritte Möglichkeiten bleibt der Schadensersatz: Wenn keine Abhilfe des Problems geschaffen werden kann und Urlauber zum Beispiel in einem anderen Urlaubsort unterkommen müssen, bietet die Reiseleitung eine Alternative mit Kompensation an. "Dies können etwa Upgrades oder Ausflüge sein", so Bathmann.

Nicht einfach unterschreiben

Die Reiseleitung wird betroffenen Urlaubern verständnisvoll begegnen. Diese sollten sich unbedingt den genauen Wert der Vorschläge vorrechnen lassen. Wer nicht glücklich mit der gefundenen Lösung sei, sollte dies schriftlich festhalten: "Denn wer ein Angebot kommentarlos signiert, gilt offiziell als zufriedengestellt. Dabei ist auch die Unterschrift der Reiseleitung wichtig", so Bathmann. Eine gute Orientierung biete die "Frankfurter Tabelle" zum Thema Reiserecht. Unter www.travelzoo.de gibt es mehr Informationen und von Experten empfohlene Reiseangebote.

Dienstag, 11. August 2015

Mit Miles & More auf Kreuzfahrt

Vielflieger können ihre Prämienmeilen auf kreuzfahrten.de einlösen 

Bei Royal Caribbean International werden
die Mega-Liner selbst zur Attraktion für
bis zu 6000 Passagiere.
Foto: djd/Kreuzfahrten.de/Royal Caribbean International
(djd). In See stechen statt abheben: Die Teilnehmer des Miles & More Programms können ihre Prämienmeilen künftig auch für Kreuzfahrten einlösen. Der Reisepreis lässt sich ganz oder teilweise mit den Prämienmeilen begleichen. Außerdem können Vielflieger Reisegutscheine verschenken. In Deutschland geht dies nur über das Portal kreuzfahrten.de, dem exklusiven Partner von Miles & More für Schiffsreisen.

Traumkreuzfahrt auswählen

Mit Kreuzfahrten Miles & More Prämienmeilen zu sammeln, ist bereits seit Mai 2013 möglich. Jetzt hat kreuzfahrten.de auch die technischen Voraussetzungen für das Einlösen von Prämienmeilen geschaffen: Auf den Internetportalen kreuzfahrten.de, kreuzfahrten.at und kreuzfahrten.ch können Miles & More Teilnehmer aus etwa 20.000 Reisen mit rund 400 Schiffen Ihre Traumkreuzfahrt auswählen und mit ihren gesammelten Prämienmeilen bezahlen. Hinter den Buchungsportalen steht mit Nees Reisen ein unabhängiger Spezialist, der sich seit 2002 auf Kreuzfahrten konzentriert. Das Unternehmen betreibt mehr als 20 aktive Websites in 30 Ländern und verkauft ausschließlich Kreuzfahrten und damit verbundene Zusatzleistungen. Mehr als 70 Reedereien und Veranstalter für Hochsee- und Flusskreuzfahrten können gebucht werden.

Reisegutscheine verschenken

Vielflieger können ihre gesammelten Meilen auch für den Kauf von Reisegutscheinen nutzen. Dafür müssen Teilnehmer mindestens 8.250 Prämienmeilen einlösen. Das entspricht einem Gegenwert von 25 Euro. Die Reisegutscheine sind für alle Reisen aus dem Sortiment von kreuzfahrten.de einlösbar und ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Grundsätzlich können alle Kunden zwischen einer Onlinebuchung und der Beratung am Telefon wählen. Die gesammelten Meilen lassen sich nur für Kreuzfahrten und Zusatzleistungen wie Flug und Hotel im Rahmen der gebuchten Kreuzfahrt einsetzen, jedoch nicht für Ausgaben an Bord oder an Land.

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