Dienstag, 11. August 2015

Mit Miles & More auf Kreuzfahrt

Vielflieger können ihre Prämienmeilen auf kreuzfahrten.de einlösen 

Bei Royal Caribbean International werden
die Mega-Liner selbst zur Attraktion für
bis zu 6000 Passagiere.
Foto: djd/Kreuzfahrten.de/Royal Caribbean International
(djd). In See stechen statt abheben: Die Teilnehmer des Miles & More Programms können ihre Prämienmeilen künftig auch für Kreuzfahrten einlösen. Der Reisepreis lässt sich ganz oder teilweise mit den Prämienmeilen begleichen. Außerdem können Vielflieger Reisegutscheine verschenken. In Deutschland geht dies nur über das Portal kreuzfahrten.de, dem exklusiven Partner von Miles & More für Schiffsreisen.

Traumkreuzfahrt auswählen

Mit Kreuzfahrten Miles & More Prämienmeilen zu sammeln, ist bereits seit Mai 2013 möglich. Jetzt hat kreuzfahrten.de auch die technischen Voraussetzungen für das Einlösen von Prämienmeilen geschaffen: Auf den Internetportalen kreuzfahrten.de, kreuzfahrten.at und kreuzfahrten.ch können Miles & More Teilnehmer aus etwa 20.000 Reisen mit rund 400 Schiffen Ihre Traumkreuzfahrt auswählen und mit ihren gesammelten Prämienmeilen bezahlen. Hinter den Buchungsportalen steht mit Nees Reisen ein unabhängiger Spezialist, der sich seit 2002 auf Kreuzfahrten konzentriert. Das Unternehmen betreibt mehr als 20 aktive Websites in 30 Ländern und verkauft ausschließlich Kreuzfahrten und damit verbundene Zusatzleistungen. Mehr als 70 Reedereien und Veranstalter für Hochsee- und Flusskreuzfahrten können gebucht werden.

Reisegutscheine verschenken

Vielflieger können ihre gesammelten Meilen auch für den Kauf von Reisegutscheinen nutzen. Dafür müssen Teilnehmer mindestens 8.250 Prämienmeilen einlösen. Das entspricht einem Gegenwert von 25 Euro. Die Reisegutscheine sind für alle Reisen aus dem Sortiment von kreuzfahrten.de einlösbar und ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Grundsätzlich können alle Kunden zwischen einer Onlinebuchung und der Beratung am Telefon wählen. Die gesammelten Meilen lassen sich nur für Kreuzfahrten und Zusatzleistungen wie Flug und Hotel im Rahmen der gebuchten Kreuzfahrt einsetzen, jedoch nicht für Ausgaben an Bord oder an Land.

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